05.12.2018 · Fachbeitrag · Örtliche Zuständigkeit
Kein besonderer Gerichtsstand am Wohnsitz des Versicherten
| § 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des VN, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten. |
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