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Berufung: Berücksichtigung mehrerer unabhängiger Erwägungen
| Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen. |
Hierauf wies noch einmal der BGH hin (21.6.22, VI ZB 87/21, Abruf-Nr. 230504). Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit. Sie kann aber offenbar im Eifer des Gefechts schon einmal übersehen werden.
PRAXISTIPP | Umso wichtiger ist es, vor dem Einreichen der Berufungsschrift ‒ am besten anhand einer Checkliste ‒ noch einmal zu prüfen, ob auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nichts ist peinlicher vor den Mandanten, als eine Berufung wegen formeller Fehler um die Ohren geschlagen zu bekommen. |
Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 163 | ID 48567112