24.05.2024 · Nachricht · Prozessrecht
Beweisvereitelung durch den Versicherungsnehmer
| Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet bzw. vorenthält oder deren Benutzung erschwert oder verhindert. |
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