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  • 24.05.2024 · Nachricht · Prozessrecht

    Beweisvereitelung durch den Versicherungsnehmer

    | Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet bzw. vorenthält oder deren Benutzung erschwert oder verhindert. |