· Fachbeitrag · Prozessrecht
Erinnerungsverlust des Zeugen reicht nicht für selbstständiges Beweisverfahren
| VN bzw. Geschädigte befinden sich oft in einer ungünstigen Beweissituation, weil sie für ihren Anspruch darlegungs- und beweispflichtig sind. Dann stellt sich die Frage, wie taktisch richtig vorgegangen werden kann. Das selbstständige Beweisverfahren kann eine gute Hilfe sein ‒ muss es aber nicht, wie eine Entscheidung des OLG Köln zeigt. |
1. Geschädigter befürchtet Verschlechterung seiner Beweisposition
Vor dieser Problematik stand ein Geschädigter in einem Haftungsfall. Er befürchtete, dass sich der Zeuge (ein Psychotherapeut) bei fortschreitender Zeit nicht mehr ausreichend erinnern könne. Außerdem hatte er die Besorgnis, dass die Behandlungsunterlagen des Zeugen in Wegfall geraten würden.
2. OLG reicht das für selbstständiges Beweisverfahren nicht aus
Dem OLG Köln hat das nicht gereicht, um die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 485 Abs. 1 ZPO für ein selbstständige Beweisverfahren annehmen zu können (19.12.19, 20 W 20/19, Abruf-Nr. 213706). Es begründet das mit drei Argumenten:
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