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  • 28.03.2013 · Fachbeitrag · Prozessrecht


    Feststellungsklage: Nur bei Klärung einer Unsicherheit zulässig


    | Eine Klage auf Feststellung, dass ein VR zukünftig zu Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung verpflichtet ist, ist unzulässig, wenn in Bezug auf die Zukunft nicht sicher beurteilt werden kann, ob ein Anspruch überhaupt entstehen wird.
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