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  • 23.04.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Wirkungen der Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren

    | Zwischen den Beteiligten des selbstständigen Beweisverfahrens wirkt die in diesem Rahmen vorgezogene Beweisaufnahme wie eine unmittelbar im anschließenden Hauptsacheverfahren selbst durchgeführte Beweiserhebung. Die Beweiserhebung des selbstständigen Beweisverfahrens wird deshalb im Hauptsacheprozess verwertet, als sei sie vor dem Prozessgericht selbst erfolgt. |