16.07.2018 · Fachbeitrag · Verjährung
Voraussetzungen für ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns wegen unsicherer Rechtslage
| Ausnahmsweise kann die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht zuverlässig einzuschätzen vermag. In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn. Hierauf wies der BGH hin. |
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