04.04.2022 · Nachricht · Krankenversicherung
Voraussetzungen einer Prämienanpassung
| Die Wirksamkeit einer Neufestsetzung der Prämien nach § 203 Abs. 2 VVG setzt voraus, dass dem VN gemäß § 203 Abs. 5 VVG die „hierfür maßgeblichen Gründe“ mitgeteilt werden. |
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