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  • 05.05.2017 · Fachbeitrag · Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Anspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ist nicht vererblich

    | Verletzt die gesetzliche Krankenkasse das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Patientin, indem sie ein schriftliches, die Patientin betreffendes, unzureichend anonymisiertes sozialmedizinisches Gutachten mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren benutzt, kann die Erbin der Patientin keine immaterielle Entschädigung verlangen. |