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  • 05.12.2017 · Fachbeitrag · Versicherungsbedingungen

    Unklare Bedingungen gehen zulasten der Versicherung

    | Unklare Versicherungsbedingungen gehen zulasten der Versicherung. So hat das LG Düsseldorf in einem Fall entschieden, in dem der Versicherungsvertrag des Patienten einer Zahnarztpraxis folgenden Hinweis enthielt: „Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils gültigen Gebührenordnungen entsprechen“. Dies war aus Sicht des LG nicht eindeutig formuliert (LG Düsseldorf 14.2.17, 1 O 86/16, Abruf-Nr. 194922 ). |