24.04.2025 · Fachbeitrag · Vertragsrecht
Preisanpassungsklauseln müssen das Äquivalenzverhältnis wahren
| Prämienanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen sind nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie nur das einseitige Recht des Verwenders vorsehen, Erhöhungen seiner eigenen Kosten an die VN weiterzugeben, nicht aber auch die Verpflichtung enthalten, bei gesunkenen eigenen Kosten die Prämie in angemessener Frist herabzusetzen. |
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