04.06.2021 · Nachricht · Wettbewerbsrecht
Anspruch auf Information über unwirksame Klauseln
| Die Verpflichtung eines VR, die betroffenen VN über die Unwirksamkeit einer Klausel seiner AVB zu informieren, kann auf § 8 Abs. 1 UWG gestützt werden. Der Verstoß einer Klausel gegen § 307 BGB ist nämlich zugleich ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG. Insoweit sind die Vorschriften über die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen gemäß § 1 UKlaG und des Lauterkeitsrechts nebeneinander anwendbar. |
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