· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz-VR darf Deckungszusage nicht von Ausführungen des Gegners abhängig machen
| Soweit die ARB des Rechtsschutz-VR die Bestimmung des sogenannten verstoßabhängigen Versicherungsfalls auch von den gegnerischen Tatsachenbehauptungen im Ausgangsstreit abhängig macht, benachteiligt die Klausel den VN entgegen Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB). Hierauf wies der BGH hin. |
1. Der Ausgangsfall vor dem BGH
Ein Rechtsschutz-VR und ein Verbraucherschutzverein streiten über die Wirksamkeit der folgenden ARB.
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