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  • 05.12.2019 · Fachbeitrag · Widerrufsrecht

    Fehlende Angaben zu Rückkaufswerten und Garantieleistungen

    | Fehlt in einer Verbraucherinformation eine konkrete Mitteilung dazu, ob und in welchem Umfang Rückkaufswerte und Leistungen garantiert werden, enthält diese nicht die nach Anlage D Abschnitt I Nr. 2 lit. d zu § 10a VAG a. F. erforderlichen Angaben. Sie ist deshalb unvollständig, nicht nur intransparent. |