· Fachbeitrag · Widerspruch
Das muss der VN bei Bestreiten des Zugangs von Versicherungsunterlagen mit Nichtwissen beachten
| Beim Widerruf eines Versicherungsvertrags kommt es meist darauf an, ob der VN bestimmte Unterlagen (z. B. Belehrung) erhalten hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der VN mit Nichtwissen bestreiten, dass ihm die Unterlagen zugegangen sind. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Beitrag zeigt auf, was der VN beachten und vortragen muss. |
1. Die Ausgangslage
Manchmal ist es für den VN sinnvoll, einen Versicherungsvertrag nicht zu kündigen, sondern dem Vertragsschluss zu widersprechen und den Vertrag rückabzuwickeln. Das ist aber nur möglich, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist ‒ bzw. gar nicht zu laufen begonnen hat.
Die Widerspruchsfrist gem. § 8 VVG (bzw. früher § 5a Abs. 1 VVG a. F.) beginnt nur zu laufen, wenn der VN die erforderlichen Unterlagen vollständig in Textform erhalten hat. Dies sind
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