· Fachbeitrag · Zurechnung
Diese Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung des VN bei verschiedenen versicherten Interessen
von VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm
| Bei mehreren VN und/oder bei verschiedenen versicherten Interessen, ist zu fragen, welche Rechtsfolge die Obliegenheitsverletzung eines VN für einen anderen VN oder für einen (nicht mit jenem VN identischen) Versicherten hat. Die Antwort kann schwierig sein. Relevant ist dies namentlich bei der Haftpflichtversicherung einschließlich der Directors & Officers-Versicherung. Der Beitrag gibt einen Überblick. |
Nachstehend werden einige Grundkonstellationen beschrieben, und zwar am ‒ einfachen ‒ Beispiel einer Sachversicherung. Dabei wird unterstellt ein Verhalten eines VN, welches bei einer schlichten „Zweierbeziehung“ von VN und VR zur vollständigen Leistungsfreiheit führen würde.
1. Eine Sache, mehrere VN
Mehrere VN versichern eine Sache, die Alleineigentum (eines von ihnen oder eines Dritten) ist.
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