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  • 01.08.2005 | AGB-Recht

    Wann liegt ein „Aushandeln“ von Vertragsbedingungen als AGB vor?

    1. Voraussetzung für ein „Aushandeln“ von Vertragsbedingungen ist – jedenfalls bei einem nicht ganz leicht verständlichen Text –, dass der Verwender die andere Vertragspartei über den Inhalt und die Tragweite der Zusatzvereinbarung belehrt hat oder sonstwie erkennbar geworden ist, dass der andere deren Sinn wirklich erfasst hat.  
    2. Stellen sich die Bestimmungen einer im Anschluss an einen als Formularvertrag geschlossenen Partnerschaftsvermittlungsvertrag unterzeichneten Zusatzvereinbarung als von einer Vertragspartei gestellte AGB i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB dar, reicht für die Beurteilung, die Zusatzvereinbarung sei „im Einzelnen ausgehandelt“ (§ 305 Abs. 1 S 3 BGB), nicht die Feststellung, dass der Verwender der anderen Vertragspartei die Unterzeichnung „freigestellt“ habe.  

     

    Praxishinweis

    Nach § 305 Abs. 1 S. 3 liegen keine AGB vor, wenn die Vertragsbedingungen im Einzelnen zwischen den Parteien ausgehandelt worden sind. Damit verliert der Vertragspartner des Verwenders den Schutz der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB. Zu Recht legt der BGH in seiner Entscheidung deshalb einen strengen Maßstab bei der Beantwortung der Frage an, ob Vertragsbedingungen frei ausgehandelt wurden. Allein durch die schriftliche Bestätigung, verschiedene Vertragsbestimmungen seien „ausgehandelt“ worden, lassen sich diese jedenfalls nicht dem Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB entziehen.  

     

    Das OLG Oldenburg (OLGR 05, 71) hat entschieden, dass das Aushandeln einer Vertragsklausel im Einzelnen grundsätzlich voraussetzt, dass der Verwender die Klausel inhaltlich ernsthaft zur Disposition stellt und dem Verhandlungspartner die reale Möglichkeit eröffnet, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingung zu beeinflussen (hierzu BGH NJW 03, 1805).  

     

    Er müsse sich also zur Änderung einer Klausel bereit erklären. Das müsse sich i.d.R. auch in erkennbaren Änderungen des Texts widerspiegeln.