01.01.2005 | Aktuelle Gesetzgebung
Anpassung der Verjährungsvorschriften
Mit der Schuldrechtsreform wurde das Verjährungsrecht des BGB zum 1.1.02 neu strukturiert. In den zivilrechtlichen Nebengesetzen befanden sich jedoch noch hiervon abweichende Verjährungsregelungen. Diese hat der Gesetzgeber nun mit dem Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9.12.04 angeglichen (BGBl. I 04, 3214). Das neue Gesetz ist am 15.12.04 in Kraft getreten.
Leserservice: Einen ausführlichen Beitrag zu den Gesetzesänderungen finden Sie in Prozessrecht aktiv 04, 199.
Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 2 | ID 91576