06.02.2008 | Haftpflichtversicherung
Wann erfolgt der Schadensfall „beim Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs (Benzinklausel)?
Bei Schadenereignissen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stellt sich oft die Frage, wer einstandspflichtig ist. Liegt ein Fall der Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung vor? Die Antwort hat für den VN erhebliche Folgen. Hierzu zählt z.B. die Höhe der Eigenbeteiligung bei der jeweiligen Vertragsgestaltung oder eine mögliche Beitragshöherstufung.
Die Abgrenzung erfolgt mit dem – im Gesetz nicht definierten – Begriff „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 1 Abs. 1 HPflG). Unerheblich hierfür ist, ob das Fahrzeug in Bewegung ist oder ob sein Motor läuft. Nach der BGH-Rechtsprechung ist der Schaden beim Betrieb des Kfz entstanden, wenn sich die von ihm ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kfz (mit-)geprägt wird (BGH VersR 91, 1068 = r+s 92, 11). Weitere Details bei Lücke, VK 06, 136. Die folgende Rechtsprechungsübersicht soll diese Standardformel plastischer werden lassen.
Rechtsprechungsübersicht: Begriff des Kraftfahrzeugs in der Haftpflichtversicherung | ||||||||
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Rechtsprechungsübersicht: Begriff des Kraftfahrzeugführers | ||||
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