09.11.2010 | Hausratversicherung
Das müssen Sie beim Ersatz von Überspannungsschäden beachten
von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln
Springt infolge einer durch Blitzschlag eingetretenen Überspannung der FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter) im Sicherungskasten heraus und wird dadurch die Stromzufuhr für die Klimaanlage und das Gebläse im Wintergarten unterbrochen, fällt der Schaden an den Pflanzen, die im Wintergarten durch Wärme zerstört werden, nicht unter den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, die Überspannungsschäden an elektrischen Geräten und Folgeschäden einschließt. Durch das Abschalten des FI-Schalters werden Überspannungsschäden an den Elektrogeräten gerade verhindert (BGH 20.4.10, IV ZR 250/08, Abruf-Nr. 103467). |
Sachverhalt
Der VN macht gegen den VR Ansprüche aus einer Hausratversicherung für das Wohngrundstück wegen eines behaupteten Blitzschadens geltend. Der Versicherungsvertrag, dem die VHB 92 zugrunde liegen, beinhaltet Blitzschlag als versicherte Gefahr.
In einem Nachtrag zum Versicherungsschein heißt es: „Mitversichert sind: Überspannungsschäden durch Gewitter bis fünf Prozent = DM 5.150“. Weiter besagt Ziff. 3 des Nachtrags: „Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden - Kl. 7111: Abweichend von § 9 Nr. 2b VHB 92 ersetzt der VR auch Überspannungsschäden durch Blitz.“
§ 9 Nr. 2b VHB 92 bestimmt: „Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, und Explosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf … Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen mit oder ohne Feuererscheinung entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion sind.“
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