Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2005 | Kaufrecht

    Online-Auktionen: Mit welchen Argumenten der Vertragsschluss zu Fall gebracht werden kann

    von RA Christian Stake, Werne

    Immer mehr Internet-Nutzer ersteigern Neu- oder Gebrauchtwaren bei Online-Auktionen. Entsprechend häufig kommt es zu Unstimmigkeiten über den Vertragsschluss. Der folgende Beitrag zeigt die häufigsten Probleme auf und erläutert, wie der Käufer den Vertrag zu Fall bringen kann.  

     

    Grundsätzliches zum Vertragsschluss

    Der BGH hat zum Vertragsschluss bei Online-Auktionen bereits grundsätzlich Stellung bezogen (BGH NJW 02, 363).  

     

    Angebot des Verkäufers

    Nach dieser Entscheidung ist das Einstellen eines Angebots und die zugleich bewirkte Freischaltung der Angebotsseite eine wirksame Willenserklärung, die auf den Verkauf der angebotenen Ware gerichtet ist. Es liegt keine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum) vor.