12.01.2011 | Kfz-Haftpflichtversicherung
Gespann: Ausgleichsanspruch zwischen VR
Eine aktuelle Entscheidung des BGH (BGH 27.10.10, IV ZR 279/08, Abruf-Nr. 104155) betrifft die Ausgleichspflicht zwischen zwei VR im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Konkret ging es um die Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kfz und einem versicherungspflichtigen Anhänger. Der IV. Senat entschied, das im Regelfall nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflicht-VR des Kfz und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte tragen müssen.
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Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 13 | ID 141434