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  • 07.10.2010 | Kfz-Haftpflichtversicherung

    In welcher Höhe ist der VR bei Unfallflucht des VN leistungsfrei?

    von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen

    Bei Unfallflucht (§ 142 StGB) des VN kann der VR seine an den Geschädigten geleisteten Aufwendungen bis zum Betrag von 5.000 EUR vom VN zurückverlangen (AG Berlin-Mitte 16.2.10, 107 C 3279/09, Abruf-Nr. 103055).

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Nach einem Verkehrsunfall mit seinem Pkw hatte der VN die Unfallstelle verlassen und den Unfall auch bei der Polizei nicht unverzüglich angezeigt. Der VR regulierte den Schaden des Unfallgegners und verlangt seine Aufwendungen vom VN zurück. Das AG hat der Klage stattgegeben.  

     

    Entfernt sich der Unfallbeteiligte entgegen § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB vom Unfallort, ohne eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet zu haben, verletzt er seine Aufklärungsobliegenheit gem. § 7 AKB. Auch bei einer nachträglichen, nicht unverzüglichen Anzeige bei der Polizei ist eine Unfallflucht generell geeignet, die Interessen des VR zu beeinträchtigen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf eine dadurch verdeckte evtl. Fahruntüchtigkeit des VN.  

     

    Soweit sich der VN auf einen Unfallschock beruft, ist dieser weder sub-