01.07.2007 | Kfz-Kaskoversicherung
Fahrzeugbrand: Welchen Nachweis muss der VR zur Eigenbrandstiftung erbringen?
Kann der VR den Nachweis einer dem VN zuzurechnenden Eigenbrandstiftung nur durch Indizien führen, bedarf es dazu keiner unumstößlichen Gewissheit. Es genügt vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie jedoch auszuschließen (OLG Köln 15.5.07, 9 U 117/06, Abruf-Nr. 072018). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN verlangt aus Teilkasko-Versicherung Entschädigung für seinen durch Brand beschädigten Pkw. Der VR hat Leistungen abgelehnt und sich auf eine Eigenbrandstiftung durch den VN berufen. Das LG hat die Klage mit dieser Begründung abgewiesen. Die Berufung des VN hatte Erfolg.
Der VN hat nach § 12 Nr. 1 I a AKB Anspruch auf Entschädigung. Leistungsfreiheit des VR nach § 61 VVG wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls besteht nicht.
Nach dem Gutachten des Sachverständigen ist von Brandstiftung auszugehen. Der Täter hat aus dem mit offenem Verdeck abgestellten Pkw den hinter dem Beifahrersitz befindlichen Benzinkanister genommen und das Benzin auf der Motorhaube und auf der Außenseite der Fahrertür verteilt. Den weitgehend geleerten Kanister und die Verschlusskappe warf er in den Fußraum des Beifahrersitzes. Wie das Benzin entzündet worden ist, konnte nicht geklärt werden.
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