07.07.2009 | Kfz-Kaskoversicherung
Umsatzsteuerklausel: Kein Ersatz fiktiver USt bei Abrechnung auf Gutachtenbasis
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen
Die Regelung in AKB, wonach die Umsatzsteuer vom VR nur zu ersetzen ist, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, ist wirksam. Ein Ersatz fiktiver Umsatzsteuer bei Nicht-Reparatur des verunfallten oder unterbliebener Ersatzbeschaffung eines anderen Fahrzeugs scheidet aus (OLG Saarbrücken 28.1.09, 5 U 278/08, Abruf-Nr. 092072). |
Sachverhalt
Der VN unterhielt für seinen Pkw beim VR eine Vollkaskoversicherung. Bei einem Unfall erlitt sein Pkw Totalschaden. Der VN ließ den Pkw nicht reparieren und nahm auch keine Ersatzbeschaffung vor. Der VR regulierte den vom Sachverständigen ermittelten Netto-Wiederbeschaffungswert. Der VN macht zusätzlich die im Gutachten berücksichtigte und vom VR nicht regulierte Umsatzsteuer geltend.
Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des VN hatte keinen Erfolg. Das OLG hat die Revision zugelassen.
Entscheidungsgründe
Der VN hat keinen Anspruch auf weitere Entschädigung. Die Bedingung in § 13 Abs. 6 AKB (s.o. Leitsatz) ist wirksam. Ein fiktiver Ersatz der in einem Sachverständigengutachten berücksichtigten Umsatzsteuer bei unterbliebener Reparatur bzw. unterbliebener Ersatzbeschaffung scheidet aus.
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