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  • 09.11.2010 | Kfz-Kaskoversicherung

    Wann sind durch den Anhänger verursachte Schäden am Zugfahrzeug versichert?

    von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen

    Gerät der Anhänger eines Lastzugs nach einer Bremsung auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern und beschädigt beim Aufprall das Zugfahrzeug, handelt es sich um einen versicherten Unfallschaden (AG Frankfurt a.M. 4.12.09, 29 C 202/09, Abruf-Nr. 103465).

     

    Sachverhalt

    Der VN verlangt vom VR Entschädigung aus der Vollkasko-Versicherung (SB 300 EUR) für seinen Lkw. Der Fahrer des VN war mit dem Lkw samt Anhänger auf regennasser Fahrbahn unterwegs. Bei einer Bremsung geriet der Anhänger ins Schleudern und beschädigte den Lkw im hinteren Bereich.  

     

    Der VR verneinte einen Unfallschaden und lehnte die Regulierung ab. Das AG hat der Klage des VN stattgegeben. Durch Beschluss gem. § 522 ZPO hat das LG Frankfurt a.M. den VR darauf hingewiesen, dass seine Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.  

     

    Entscheidungsgründe

    Es handelt sich um einen Unfallschaden gem. § 12 Nr.1 II e AKB. Das Schleudern des Anhängers stellt ein auf den Lkw unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis dar. Zugfahrzeug und Anhänger bilden keine Betriebseinheit. Unerheblich ist, dass das Schleudern durch den Bremsvorgang hervorgerufen wurde. Bei einer mehrgliedrigen Kausalkette ist unmittelbare Ursache nur die zeitlich letzte.