07.07.2011 | Kurz berichtet
AGB: Zuschlag für unterjährige Prämienzahlung ist unwirksam
Sehen Klauseln in AVB für Lebens- oder Rentenversicherungen vor, dass ein Zuschlag in nicht genannter Höhe für eine unterjährige Prämienzahlung anfällt, sind sie intransparent. Folge ist nach einer Entscheidung des LG Stuttgart (26.4.11, 20 O 211/10, Abruf-Nr. 111706) die Unwirksamkeit der Klausel. Der Verbraucher könne selbst bei Wahrung der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht erkennen, wie hoch der Zuschlag für die gewünschte unterjährige Zahlungsweise sei.
Hinweis: Die Entscheidung führt nicht zur automatischen Unwirksamkeit aller Zuschlagsvereinbarungen bei der Zahlungsweise. Schreibt der Vertrag die genaue Höhe der anfallenden Zusatzkosten fest, ist dies nach LG Stuttgart nicht zu beanstanden.
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 109 | ID 146606