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  • 08.03.2011 | Kurz berichtet

    EuGH: Berücksichtigung des VN-Geschlechts als Risikofaktor ist eine Diskriminierung

    Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH (1.3.11, C-236/09, Abruf-Nr. 110774) wird sich die Versicherungswirtschaft auf eine Umgestaltung ihrer Versicherungstarife einstellen müssen. Die Richter entschieden, dass spätestens ab dem 21.12.12 nur noch einheitliche Tarife für Männer und Frauen angeboten werden dürfen. Die bisherige Ausnahmeregelung läuft dann aus.  

     

    In seiner Entscheidung beruft sich der EuGH auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie 2004/113/EG vom 13.12.04. Diese untersagt jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Der EuGH stellt klar, dass der Unionsgesetzgeber mit der Richtlinie beabsichtigt hatte, dass die Unterschiede bei den Prämien und Leistungen, die sich aus der Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei ihrer Berechnung ergeben, bis spätestens zum 21.12.07 abgeschafft werden mussten. Da jedoch zur Zeit des Erlasses der Richtlinie die Anwendung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren im Bereich des Versicherungswesens weit verbreitet war, stand es dem Unionsgesetzgeber frei, die Anwendung der Regel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen stufenweise mit angemessenen Übergangszeiten umzusetzen.  

     

    Als Ausnahme von der Richtlinie konnten die Mitgliedsstaaten jedoch vor dem 21.12.07 beschließen, proportionale Unterschiede für die Versicherten zuzulassen, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist.