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  • 05.08.2011 | Kurz berichtet

    Kfz-Schein hinter der Sonnenblende

    Wird der Kfz-Schein dauerhaft hinter der Sonnenblende im Auto aufbewahrt, ist dies nach einer Entscheidung des OLG Bremen keine erhebliche Gefahrerhöhung (20.9.10, 3 U 77/09, Abruf-Nr. 111280). Dies erleichtere, anders als z.B. ein im Kfz zurückgelassener Zweitschlüssel, dem Dieb nicht das Entwenden an sich. Zudem könne nicht davon ausgegangen werden, dass durch den von außen nicht sichtbaren Fahrzeugschein ein Diebstahlsvorsatz hervorgerufen werde.  

     

    Hinweis: Auch das OLG Oldenburg (VersR 11, 256) hält die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs für keine erhebliche Gefahrerhöhung. Anders sieht es das OLG Celle (VK 07, 181), das aber möglicherweise an seiner Ansicht zweifelt (VersR 11, 663 - dort musste die Frage aber nicht entschieden werden).  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 127 | ID 147579