05.08.2011 | Kurz berichtet
Krankenversicherung: Täuschung über Kokainabhängigkeit
Wer beim Abschluss einer Krankenversicherung eine Drogenabhängigkeit nicht angibt, täuscht arglistig. In einem solchen Fall ist der VR nach einer Entscheidung des LG Dortmund (9.6.11, 2 O 15/11, Abruf-Nr. 112245) zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Das gilt nach Ansicht der Richter auch, wenn der VN davon ausgegangen ist, die Kokainabhängigkeit nach einer Therapie überwunden zu haben und der Krankheit für die Zukunft keine Bedeutung zumisst.
Hinweis: Dem VN half hier auch der Hinweis auf eine ADHS-Erkrankung nicht weiter, mit der er nachträglich das Verschweigen der Drogenabhängigkeit begründen wollte.
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 127 | ID 147580