01.04.2005 | Schuldrecht
Wann liegt ein Verbraucherkreditvertrag vor?
Mit der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber die bisherigen Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes in das BGB integriert. Terminologisch ist dort nun vom Verbraucherdarlehensvertrag die Rede. Die entsprechenden Regelungen finden sich in §§ 491 ff. BGB. „Verbraucherrecht kompakt“ wird die maßgeblichen Regelungen für den Verbraucherdarlehensvertrag in der anwaltlichen Praxis in den nächsten Ausgaben darstellen. Der vorliegende Beitrag erläutert, wann ein Verbraucherkreditvertrag vorliegt und gibt einen ersten Überblick zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Anwendungsbereich der Vorschriften zum Verbraucherdarlehensvertrag
Die Anwendung der Regelungen über den Verbraucherdarlehensvertrag setzt voraus, dass
- es sich um einen entgeltlichen Vertrag handelt;
- Gegenstand des Vertrags die Gewährung eines Darlehns ist;
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