01.07.2006 | Unfallversicherung
Invaliditätsfeststellung: Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zur Neubemessung
Nach einem Unfall sind die Folgen einer Körperverletzung oft schwer abschätzbar. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Feststellung einer Invalidität. Oft möchte der VR oder der VN eine früher erfolgte Erstbemessung abändern, wenn sich eine Änderung im Krankheitsbild ergibt. Die wichtigsten Fragen zu einer solchen Neubemessung werden im nachfolgenden Beitrag erläutert.
1. Welchen Zweck hat die Neubemessung?
Die Neubemessung hat nicht den Zweck, Fehler der Erstbemessung zu korrigieren. Bei unverändertem Gesundheitszustand hat es deshalb bei der bisherigen Einstufung zu bleiben, auch wenn Gutachter oder Gericht eine andere Einstufung präferieren. In der Praxis wird dies aber oft anders gehandhabt.
2. Welche Frist ist zu berücksichigen?
Nach den der AUB 61 nachfolgenden Bedingungswerken (z.B. § 11 IV AUB 94) kommt eine Neubemessung bis längstens drei Jahre nach dem Unfall nur in Betracht, wenn
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