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  • 01.06.2006 | Unfallversicherung

    Leistungsfreiheit auch bei geringem Rückstand

    Liegen die Voraussetzungen einer qualifizierten Mahnung (§ 39 VVG) im Übrigen vor, zahlt der VN darauf aber nur eine der beiden ausstehenden Raten, bleibt der VR auch dann gem. § 39 Abs. 2 VVG leistungsfrei, wenn die unbezahlte Rate nur 16 EUR beträgt (OLG Düsseldorf 13.12.05, I-4 U 3/05, Abruf-Nr. 061131).

     

    Praxishinweis

    Das Urteil belegt die gravierenden Folgen, die eintreten können, wenn der VN sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalls mit der Prämienzahlung in Verzug befindet. Der VR war leistungsfrei, nachdem er den VN wegen seines Verzugs mit zwei Folgeraten von je 16 EUR qualifiziert angemahnt hatte, der VN aber nur eine Rate gezahlt hatte. Der Rückstand mit einer vollen Monatsrate ist nach Ansicht des OLG nicht so geringfügig, dass Treu und Glauben der Berufung auf Leistungsfreiheit entgegenstünden. Allerdings muss im Einzelfall nicht alles verloren sein: So muss z.B. der VR beweisen, dass das qualifizierte Mahnschreiben auch tatsächlich zugegangen ist (LG Düsseldorf SP 05, 351). Gleiches gilt für den Zugang der Belehrung, zudem muss diese inhaltlich korrekt gewesen sein (OLG Köln r+s 04, 316).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 92 | ID 94459