· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Wann gilt der Zugang der qualifizierten Mahnung beim Versicherungsmakler auch gegenüber dem VN?
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Die Feststellungsklage gegen einen Gebäude-VR ist auch zulässig, wenn in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorgesehen ist. Der Austritt von Wasser aus der Zuleitung eines Zahnarztstuhls ist ein versicherter Leitungswasserschaden. Geht eine qualifizierte Mahnung allein dem Versicherungsmakler des VN zu, kommt der VN nur in Verzug, wenn zwischen den Parteien des Versicherungsvertrags ein Direktinkasso vereinbart ist. Das sind die drei wichtigsten Aussagen einer Entscheidung des OLG Dresden. |
Sachverhalt
Der VN nimmt als Hausverwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft „Ärztehaus R.“ den VR aufgrund einer unter Beteiligung eines Versicherungsmaklers abgeschlossenen Gebäudeversicherung auf Ersatz eines Leitungswasserschadens in Anspruch. Im Juli 2017 war aus einem Zahnarztstuhl in einer Praxis Wasser ausgetreten. Das LG hat der Feststellungsklage im Wesentlichen stattgegeben.
Entscheidungsgründe
Die Berufung des VR hatte vor dem OLG Dresden nur zu einem geringen Teil Erfolg (12.5.20, 4 U 2047/19, Abruf-Nr. 216485).
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