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  • 01.01.2005 | Versicherungsrecht

    Zeitpunkt für Eintritt der Berufsunfähigkeit

    Für die Beurteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, sondern auf den Zeitpunkt der Prognosestellung durch die Befunderhebung an. Der späteren Entwicklung des Gesundheitszustands kommt (nur) Indizwirkung zu (OLG Karlsruhe 26.8.04, 19 U 118/03, Abruf-Nr. 043293).

     

    Praxishinweis

    Der maßgebliche Zeitpunkt für den Eintritt der Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich der, in dem ein tatsächlich erhobener medizinischer Befund die Erwerbsunfähigkeit attestiert. Eine andere Frage ist, ob der erhobene Befund und die darauf gestützte Beurteilung, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, zutreffend bzw. einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist. Letzteres ist selbstverständlich zu bejahen. Die Richtigkeit ist in der Krankentagegeldversicherung vom Versicherer zu beweisen, der insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (OLG Hamm VersR 93, 600). Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der BUZ siehe Reinert, VK 04, 1.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 14 | ID 91577