· Fachbeitrag · Berufshaftpflichtversicherung
So sind Sie für Beratung und Vertretung des Mandanten im ausländischen Recht abgesichert
von Winfried Beyer, Berlin
| In unserer globalisierten Gesellschaft arbeiten nicht nur Unternehmen international. Auch familiäre Beziehungen bestehen grenzüberschreitend. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass Anwälte auch bei Rechtsfragen um Rat gefragt werden, die nicht nur das deutsche Recht umfassen. Kommt es dabei zu einem Berufsversehen, sollten Sie bereits im Vorfeld wissen, welchen Versicherungsschutz Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung bietet. Einen Überblick erhalten Sie in diesem Beitrag. |
1. Europäisches Recht
Die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte (BBR-RA) bieten Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht und der Tätigkeit des Anwalts vor europäischen Gerichten. Europäisch ist hierbei geografisch aufzufassen. Das bedeutet keine Einschränkung auf die Staaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)!
MERKE | Ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst ist die Inanspruchnahme des Anwalts vor europäischen Gerichten wegen behaupteter oder tatsächlicher Berufsversehen. |
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