· Fachbeitrag · Betriebshaftpflichtversicherung
Wer zahlt, wenn Lieferant Benzin in Dieseltank füllt: Kfz- oder Betriebshaftpflicht-VR?
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
| Befüllt der Fahrer eines Tanklastzugs die Erdtanks einer Tankstelle irrtümlich fehlerhaft mit Diesel statt mit Benzin und entsteht den Kunden der Tankstelle daher ein Schaden, ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Tankstellenbetreibers (oder des Lieferanten) eintrittspflichtig, nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Tankfahrzeugs. So hat das OLG München entschieden. |
Sachverhalt
Der Fahrer eines Tanklastzugs des Lieferanten L hatte versehentlich Diesel in den Benzintank und Benzin in den Dieseltank der Tankstelle T eingefüllt. Kunden der T erlitten deshalb erhebliche Schäden, die sie von T ersetzt verlangten. T schaltete seinen Betriebshaftpflicht-VR B ein. Der war zugleich Betriebshaftpflicht-VR des L. B hielt sich nicht für eintrittspflichtig. Er verwies auf den Kfz-Haftpflicht-VR K, bei dem der Tanklastzug versichert war. Beide VR einigten sich, den Streit nicht auf dem Rücken der Kunden auszutragen. Vielmehr solle K die Schadenfälle regulieren. B fühle sich an eine Entscheidung der paritätischen Kommission gebunden. Daraufhin hat K die Kunden der T entschädigt. K verlangt nun die verauslagten Kosten im Klagewege von B. Dies sei der Inhalt der Vereinbarungen der Parteien, wenn K nicht eintrittspflichtig sei. Das LG hat die Klage abgewiesen.
Entscheidungsgründe
Das OLG München hat der Berufung in vollem Umfang stattgegeben (24.4.15, 25 U 4874/14, Abruf-Nr. 186731):
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