· Fachbeitrag · Firmenhaftpflichtversicherung
In diesem Umfang muss der VR für Schäden und Abwehr von Ersatzansprüchen eintreten
| Das OLG Braunschweig hatte über die Frage zu entscheiden, wann eine Firmenkundenhaftpflichtversicherung einen Schaden ersetzen muss und wann sie Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen den VN übernehmen muss. |
Sachverhalt
Ein Unternehmen sollte Sprengungen in einem Steinbruch durchführen. Die in die Bohrlöcher eingebrachten Sprengkapseln sollten nach Zündung das Gestein so zerstören, dass das vom Auftraggeber gewünschte sogenannte Haufwerk entstand, also die abgesprengten einzelnen Steine. Weil nach diesen Lockerungssprengungen aber im Haufwerk Sprengversager gefunden wurden, verlangte der Auftraggeber vom Sprengunternehmen Schadenersatz, unter anderem für die Kosten der Durchsuchung des Haufwerks.
Das Sprengunternehmen klagte nun seinerseits in einem sogenannten vorgezogenen Deckungsprozess gegen seine Haftpflichtversicherung auf Feststellung der Eintrittspflicht.
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