· Fachbeitrag · Forderungsausfallversicherung
Forderungsausfallversicherung greift nur, wenn (fiktive) PHV des Schädigers hätte zahlen müssen
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
| Die Forderungsausfallversicherung stellt den VN so, als ob der Schädiger eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) unterhalten hätte. Zahlungsansprüche des VN bestehen deshalb nur, wenn die (fiktive) PHV des Schädigers auch eintrittspflichtig gewesen wäre. So entschied es das KG Berlin. |
Sachverhalt
Der VN, der bei seinem VR eine PHV mit Ausfalldeckung unterhalten hat, war mit einer titulierten Forderung gegen den Schädiger ausgefallen. Die Forderung beruhte auf einem Sturz des VN, bei dem er sich verletzt hatte. Ursache war das Verhalten eines Hundes des Schädigers. Der VR hat seine Einstandspflicht abgelehnt. Klage und Berufung sind erfolglos geblieben.
Entscheidungsgründe
Das KG hat einen Hinweisbeschluss (8.3.16, 6 U 88/15, Abruf-Nr. 186732) erlassen, dass es die Berufung für aussichtslos hält. Sie wurde daraufhin zurückgenommen.
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