· Fachbeitrag · Forderungsausfallversicherung
Umfang der Risikobegrenzungen bei Abschluss einer erweiterten Deckung
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
Wird in einer Privathaftpflichtversicherung der Versicherungsschutz auf die Deckung von Forderungsausfällen des VN erweitert, so gelten auch im Rahmen der erweiterten Deckung die vereinbarten Risikobegrenzungen und Risikoausschlüsse. Diese Begrenzung gilt auch, wenn die in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossenen Ansprüche aus vorsätzlichem Handeln in den Bereich der Forderungsausfallversicherung einbezogen werden (OLG Stuttgart 19.7.12, 7 U 50/12, Abruf-Nr. 123045). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Parteien hatten eine PHV unter Geltung der AHB und der BesBed PHV abgeschlossen. Einbezogen in den Versicherungsschutz waren auch Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen waren aber Schäden aus Vermittlungsgeschäften aller Art sowie aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften.
Zusätzlich waren versichert auch Eigenschäden, soweit der VN von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandene Schadenersatzforderung gegen den Schädiger nicht durchgesetzt werden kann. Ferner heißt es in den Bedingungen zur Forderungsausfallversicherung: „Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der PHV dieses Vertrags. Darüberhinaus besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt, und für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder -hüter entstanden sind“. Weitere Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die versicherte Person einen rechtskräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger im streitigen Verfahren vor einem ordentlichen Gericht eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union i… erwirkt hat und jede sinnvolle Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen den Schädiger erfolglos geblieben ist.
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