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  • · Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung

    Keine Haftung für Sturz eines Reiters nach Pfiffen einer Hundehalterin mit der Hundepfeife

    | Pfeift eine Hundehalterin auf einer Hundepfeife nach ihrem Hund, um ihn von herannahenden Pferden wegzulocken, haftet sie nicht, wenn die Pferde aufgrund der Pfiffe durchgehen und die Reiter abwerfen. |

     

    Sachverhalt

    Die Beklagte führte ihren Hund aus. Der freilaufende Hund lief in Richtung der herannahenden Pferde des Klägers und seiner Begleiterin. Die Beklagte pfiff zunächst einmal, dann noch mindestens ein weiteres Mal mit der Hundepfeife, um den Hund zur Umkehr zu bewegen. Dies gelang, allerdings gingen die Pferde durch und warfen beide Reiter ab.

    Der Kläger behauptet, die Pferde hätten wegen der Pfiffe der Beklagten und wegen des herannahenden Hundes der Beklagten gescheut. Die Beklagte hafte daher für die durch den Sturz des Klägers und seiner Begleiterin verursachten Verletzungen. Die Haftpflichtversicherung der Beklagten bezahlte 1.000 EUR Schmerzensgeld an den Kläger. Dieser fordert mit der Klage weitere 4.000 EUR Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für alle Unfallfolgen hafte.