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  • · Nachricht · Haftungsrecht

    Kurz gefragt: Wer zahlt bei einem Waldbrand?

    | Spazierengehen ist während der Corona-Ausgangsbeschränkungen erlaubt. Wer hierfür in den Wald geht oder sich an Waldrändern aufhält, sollte bei der momentanen Trockenphase besonders vorsichtig sein, rät Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Denn bereits eine unachtsam weggeworfene Zigarette oder eine liegengelassene Glasflasche kann schnell einen Flächenbrand mit verheerenden Folgen auslösen. |

     

    Auch Waldwege sollten mit dem Auto nicht befahren werden, denn durch den heißen Katalysator steigt die Brandgefahr. Kommt es zum Brand, leistet bei Wald- und Forstbesitzern die Waldbrandversicherung. Sie ersetzt nicht nur den Sachschaden im Wald, sondern auch den Löscheinsatz der Feuerwehr sowie die Abräumkosten.

     

    Kann der Schadenverursacher ausfindig gemacht werden, haftet dieser für den verschuldeten Schaden in unbegrenzter Höhe mit seinem Einkommen und Vermögen. Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind solche Schäden grundsätzlich gedeckt, erklärt Bösl. Dort ist lediglich Vorsatz ausgeschlossen, grob fahrlässig verursachte Schäden hingegen sind versichert. Daher sollte die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt werden.

     

    Quelle | uniVersa

    Quelle: ID 46533848