24.04.2024 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Mitten im Weg: Keine Haftung bei Stürzen über abgestellte E-Roller
| Ein bekanntes Phänomen: E-Roller werden gern kreativ mitten auf Gehwegen oder vor Einfahrten geparkt. Bei Wind und Wetter fallen sie oft um und bilden Gefahrenherde für Radfahrer und Fußgänger. Stellt ein Betreiber seine Roller grundsätzlich vernünftig auf, gibt es bei einem Sturz aber keinen Schadenersatz, so das OLG Bremen. |
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