· Fachbeitrag · Privathaftpflichtversicherung
Benzinklausel: Falschbetanken eines Kfz ist in Privathaftpflichtversicherung nicht versichert
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
Das Befüllen eines Fahrzeugs mit den für die Fahrt notwendigen Betriebsmitteln gehört zu den Bedienvorgängen. Wer ein Fahrzeug bestimmungsgemäß - wenn auch fehlerhaft - bedient, gebraucht das Fahrzeug. Wird das Fahrzeug dadurch beschädigt, ist dieser Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht und unterliegt deshalb der Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung (KG 2.12.11, 6 U 13/11, Abruf-Nr. 123229). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Ehefrau des VN hatte den von ihr benutzten PKW eines Dritten mit Benzin statt mit Diesel befüllt. Auf der Weiterfahrt entstanden Schäden am Motor. Der VN, der eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, nahm diese auf Deckung in Anspruch. Diese verweigerte Versicherungsschutz unter Hinweis auf die vereinbarte Benzinklausel. Danach (Nr. 1.5.1 BesBed PHV) ist nicht versichert die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Das LG hat der Klage stattgegeben, weil sich nicht das Risiko des Fahrzeugs oder des Treibstoffs, sondern das allgemeine Lebensrisiko, Treibstoff zu verwechseln, verwirklicht habe. Die Berufung hatte Erfolg:
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