· Fachbeitrag · Privathaftpflichtversicherung
Der VR ist nur leistungsfrei, wenn sich der Vorsatz des VN auch auf den eingetretenen Schaden bezieht
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
(OLG Karlsruhe 13.12.13, 9 U 27/13, Abruf-Nr. 142409) |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN unterhält eine Haftpflichtversicherung. Sein mitversicherter 12-jähriger Sohn S zündete beim Spielen verschiedene Gegenstände an, wodurch zwei Gartenhütten in Brand gerieten. Beide wurden vollständig zerstört bzw. erheblich beschädigt. Die jeweiligen Eigentümer der Hütten machten in der Folgezeit Schadenersatzansprüche gegen den Sohn des VN geltend. Der VR lehnte Versicherungsschutz ab, weil S vorsätzlich gehandelt habe. Daraufhin einigte sich der VN in einem Fall auf die Zahlung eines Vergleichsbetrags. In dem anderen Fall ist ein Schadenersatzprozess noch anhängig.
Im Prozess hat der VN die Feststellung begehrt, dass der VR Versicherungsschutz wegen der an den Gartenhütten entstandenen Schäden zu gewähren habe, und zwar für alle hieraus resultierenden Schadenersatzansprüche Dritter sowie für die Kosten der Rechtsverteidigung. Die Klage hat in beiden Instanzen Erfolg gehabt. Für das Berufungsgericht war maßgeblich:
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