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  • 13.11.2020 · Fachbeitrag · Tierhalterhaftpflicht

    Hundebiss: VR trägt Beweislast bei vereinbartem Risikoausschluss

    | Tierhalterhaftpflichtversicherungen können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch „bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen“ verursacht wurde. Dies muss aber vom VR nachgewiesen werden. |