05.07.2021 · Fachbeitrag · Tierhalterhaftung
Keine Haftung der Eltern bei Verletzung durch Familienhund
| Ein Anspruch aus Gefährdungshaftung gem. § 833 S. 1 BGB ist gem. § 1664 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn kein Sorgfaltsverstoß des Elternteils vorliegt, sondern der Elternteil nur wegen Gefährdungshaftung haften würde. |
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