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  • 04.05.2022 · Nachricht · Halterhaftung

    Traktor mit Kreiselmäher auf Weide kein Betrieb eines Kfz

    | Wird ein Traktor mit Kreiselmäher auf einer Weide zum Mähen benutzt, steht nicht seine Funktion als Kraftfahrzeug, das der Fortbewegung oder dem Transport dient, im Vordergrund. Stattdessen wird der Vorgang von seiner Funktion als Arbeitsgerät geprägt. Eine Haftung aus § 7 StVG scheidet daher aus, wenn durch einen beim Mähen hochgeschleuderten Stein Schaden entsteht. So entschied in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung der VI. Senat des BGH. |