19.07.2016 · Fachbeitrag · Kaskobedingungen
Aus Werkstattbindung ausgebüchst – im Schadensfall draufgelegt
| Wenn der VN in der Kaskoversicherung vereinbart hat, dass der VR die Werkstatt aussucht, und sich im Schadenfall nicht daran hält, darf der VR als Sanktion den vereinbarten prozentualen Abschlag vornehmen. Das gilt nach Ansicht des AG München auch, wenn die reparierende Werkstatt nicht teurer war, als die Vertragswerkstatt des VR gewesen wäre. |
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