· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Das Weisungsrecht in der Kaskoversicherung ‒ Umfang und Grenzen
| Das Weisungsrecht des VR in der Kaskoversicherung ist in den Augen manches Kaskoversicherers eine Universalwaffe, mit der er gern versucht, die Ansprüche des VN zu lenken oder abzuwehren. Nachfolgend erhalten Sie eine Gesamtübersicht über jüngere Urteile zum Umfang und zu den Grenzen des Weisungsrechts. |
1. Weisungsrecht in der Kaskoversicherung
In den aktuellen Musterbedingungen des GDV AKB 2015, Stand 28.5.21, ist das Weisungsrecht unter E.1.3.2 geregelt:
|
Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahrzeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies zumutbar ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig